Verpackungen, die nach der europäischen Norm EN-13432 erzeugt sind, sind so abbaubar, dass der größte Teil des daraus resultierenden Komposts letztlich zerfällt (in Kohlendioxid, Biomasse und Wasser). Eine Verpackung ist kompostierbar (oder biologisch abbaubar), wenn sie den nachstehenden Kriterien entspricht:
- Das Material und seine relevanten organischen Bestandteile sind von Natur aus biologisch abbaubar (nachzuweisen mittels Labortests).
- Die Zerlegung des Materials erfolgt in einem Verarbeitungsprozess für biologischen Abfall.
- Das Produkt darf keine negativen Auswirkungen auf den Kompostierprozess haben.
- Die Qualität des Komposts darf durch das Produkt nicht negativ beeinflusst werden.
Alle unsere Produkte, die gemäß EN-13432 zertifiziert sind, sind mit dem Kiemplantlogo versehen.
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